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Insurance Distribution Directive: IDD - das sollten Autohauschefs beachten

22.05.2018 06:00 Uhr
Insurance Distribution Directive: IDD - das sollten Autohauschefs beachten

EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie: Wir bringen Licht ins Dunkel, woran es beim Abschluss von kfz-affinen Versicherungen im Autohaus alles zu denken gilt.

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Beim Kfz-Verkauf ist es in den Autohäusern durchaus üblich, dass dem Kunden zusammen mit dem Fahrzeugverkauf die Abschlüsse von Versicherungen verschiedenster Art als zusätzliche Leistung angeboten werden. Zu nennen sind namentlich Haftpflichtversicherung, Teil-/Vollkaskoversicherung, Insassenunfallversicherung, Mobilitätsversicherung, Garantieversicherung und Reparaturversicherung. Das Autohaus tritt hierbei im Einzelfall als Versicherungsvermittler auf. Im Februar 2016 trat die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD) in Kraft mit dem Inhalt der Aufstellung neuer Regeln für die Versicherungsvermittlung und den Versicherungsvertrieb. Die EU-Richtlinie wurde durch entsprechende Verordnung mit Geltung zum 23. Februar 2018 in nationales deutsches Recht umgesetzt. Hintergrund der IDD ist nach den Intentionen der EU naturgemäß insbesondere der…

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