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Umsatzsteuer: Praxistipps zur Gelangensbestätigung

16.04.2018 06:00 Uhr
Umsatzsteuer: Praxistipps zur Gelangensbestätigung

Bei einem Fahrzeugverkauf ins Ausland muss der Transport bzw. der Empfang des Fahrzeuges lückenlos dokumentiert werden. AUTOHAUS next bietet Informationen und Downloads!

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Jeder Verkäufer kennt sie, viele mögen sie nicht, viele unterschätzen sie: die Gelangensbestätigung. Anders als bei einer Reparaturrechnung muss bei einem Fahrzeugverkauf ins Ausland bei einem Nettoverkauf (also B2B) der Transport bzw. der Empfang des Fahrzeuges im Ausland lückenlos dokumentiert werden. Der Empfänger (Käufer) muss mit Hilfe der Gelangensbestätigung bestätigen, dass das Fahrzeug dort in Empfang genommen wurde. Für die Entrichtung der fälligen Umsatzsteuer im Zielland ist nun der Käufer zuständig.

Bei Reparaturrechnungen kann unter den richtigen Voraussetzungen (Lohnveredelung) sofort netto fakturiert werden. Diese umsatzsteuerfreie Fakturierung hält jeder Prüfung stand, da die Fahrzeug-Reparaturrechnung ja alle Lohn- und Ersatzteilpositionen enthält, d.h. die Ersatzteile wurden definitiv verbaut und von Ihren im Ausland ansässigen Kunden durch Bezahlung in Deutschland…

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