Verkehrsblatt: AUSZUG VKBL. AMTLICHER TEIL SEITE 518, HEFT 10/2017 - Verkehrsblatt
Nr. 75 Erläuterung zu Nummer 4.1.2 der Anlage 4 der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (VkBl. 2014, Heft 5, Nr. 44, S. 174 vom 20.02.2014) Bonn, den 05. Mai 2017 LA 20/7342.12/00
In Nummer 4.1.2 der Anlage 4 der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (VkBl. 2014, Heft 5, Nr. 44, S. 174 vom 20.02.2014) sind die Anforderungen an die Aufstellfläche bzw. Fahrspuren der Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer geregelt. In der Praxis werden die Ebenheitsanforderungen trotz der dortigen erläuternden Abbildung und des dortigen Beispiels unterschiedlich interpretiert. Die vorliegende, mit den Ländern abgestimmte Erläuterung dient der Klarstellung der Ebenheitsanforderungen nach Nummer 4.1.2 der Anlage 4 der vorgenannten Richtlinie.
Bei der Überprüfung, ob die Aufstellfläche den Ebenheitsanforderungen entspricht, werden die linke und rechte Fahrspur jeweils getrennt betrachtet.
Die Grenzwerte für die Ebenheitsabweichung einer Fahrspur…
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