Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026: Einzelfallanpassungen

06.07.2026 08:03 Uhr
Maximilian Appelt
© Foto: RAW

Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 stellt nicht den großen Wurf dar. Ein Überblick über die wichtigsten Themen.

Kurzfassung
1. Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 wurde vom Bundesministerium der Finanzen am 19.05.2026 veröffentlicht und am 26.05.2026 den Verbänden vorgelegt, mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.
2. Auch dieser Entwurf stellt keine umfassende Steuerreform dar.
3. Insbesondere auch die geplante Erhöhung des Zinssatzes von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (Verdoppelung des Zinssatzes von monatlich 0,15 auf 0,3 Prozent), ohne die Zinsregelungen innerhalb der Abgabenordnung insgesamt anzupassen, zeigt die typische Vorgehensweise des Gesetzgebers.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht und am 26. Mai 2026 den Verbänden vorgelegt. Diese hatten bis zum 12. Juni 2026 Zeit, Anregungen und Kritik vorzubringen, unter anderem hat sich die…

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