Zinsansprüche des Handels: Finanzielle Ungerechtigkeit

23.03.2026 08:06 Uhr
Prof. Dr. Tim O. Vogels
© Foto: Prof. Dr. Tim O. Vogels

Leider kommen gerade in jüngerer Zeit Hersteller ihren Zahlungspflichten gegenüber dem Handel nicht immer nach. Der Handel sollte Zinsansprüche - auch in Anbetracht sinkender Erträge - durchaus geltend machen.

Kurzfassung
1. Gerade bei der Auszahlung von Prämien- und Boni-Forderungen sowie der Auszahlung der Vergütung aus der Durchführung von Garantievergütungen lassen sich einige Hersteller mit der Auszahlung unzulässig viel Zeit oder installieren Mechanismen, um unzulässig Vergütungsansprüche zu kürzen.
2. Da für Geschäfte zwischen Kaufleuten der Gesetzgeber in § 353 HGB geregelt hat, dass für solche Geschäfte Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent verlangt werden können, bedarf es noch nicht einmal einer Mahnung.
3. Viele Hersteller "spielen" auch mit der Erhöhung der Stundenverrechnungssätze. Auch hier gilt, dass die Vergütung mit entsprechender Mitteilung fällig wird. Wenn und soweit der Hersteller Garantieanträge mit dem erhöhten Stundenverrechnungssatz erst zu einem späteren Zeitpunkt abrechnet, ist dies unzulässig. Auch hier sind Fälligkeitszinsen zu vergüten.

Natürlich sind die…

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