KURZFASSUNG
1. Kosten für einen Mietwagen können als Schadenersatz geltend gemacht werden.
2. Bei Werkstattersatzwagen gibt es häufig Einwände von der Haftpflichtversicherung zu Höhe oder Ersatzfähigkeit der Kosten.
3. Urteil des Amtsgerichts (AG) Rheine (Az. 14 C187/22): Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter spielt für den Schadensersatzanspruch keine Rolle.
4. Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az. 3 U 20/23): Ob ein Fahrzeug als Selbstfahrer-Mietfahrzeug geführt wird oder nicht, ist für einen Unfallgeschädigten weder erkennbar noch von Belang. Deshalb sind die Mietwagenkosten nach einem Normaltarif auszugleichen.
5. Keine Wettbewerbswidrigkeit, da es sich um einen "Dienst am Kunden" handelt.
Gibt ein Unfallgeschädigter sein Fahrzeug zur Instandsetzung in eine Fachwerkstatt, nimmt er häufig für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen direkt von der Werkstatt in…
Dieser Inhalt gehört zu
Als AUTOHAUS-Abonnent haben Sie kostenfreien Zugriff.