Das Autohaus in der Corona-Krise: Krise schützt vor Insolvenz - vorläufig und nicht jeden
In der Corona-Krise hat der Gesetzgeber das Insolvenz-, Gesellschafts- und Wirtschaftsstrafrecht zugunsten der haftenden Organe und Gesellschafter erleichtert. Was die Änderungen für Autohäuser bedeuten.
Die Nerven liegen blank bei den Geschäftsführern einer größeren Autohausgruppe. Die gegenwärtige Corona-Krise ist für zahlreiche Geschäftsführer und Unternehmer nicht nur eine Liquiditätskrise, sondern auch ein Insolvenzrisiko. Der "Shutdown" zehrt erkennbar an den ehemals auskömmlichen Liquiditätsreserven. Die magere Eigenkapitalausstattung ist durch die drohenden Verluste gefährdeter denn je. Zum ersten Mal geistert der stigmatisierte Begriff der "Insolvenz" durch die Geschäftsführerrunde.
Erleichtert nehmen die Unternehmensvertreter zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber vergangene Woche das Insolvenz-, Gesellschafts- und Wirtschaftsstrafrecht zugunsten der haftenden Organe und Gesellschafter erleichtert hat. Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen für die Autohandelsunternehmen?
1. Insolvenzantragspflicht ausgesetzt
Rückwirkend zum 1. März 2020 setzt der Gesetzgeber die…
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