Reichweitenmangel bei E-Fahrzeugen: Laborwerte entscheidend
In einem aktuellen Urteil koppelt das LG Wuppertal die Frage eines Reichweitenmangels bei E-Fahrzeugen an die Rechtsprechung des BGH zum Verbrauch von Verbrennerfahrzeugen.
Mit dem Urteil des Landgerichts (LG) Wuppertal vom 18. 12. 2025 (Az. 10 O 282/23) liegt, soweit überschaubar, das erste Urteil zum Reichweitenmangel bei Elektrofahrzeugen vor. Lässt sich ein Sachmangel beim Fahrzeug nicht auf primärer Ebene der Sachmängelhaftung (früher sogenannte Gewährleistung) beseitigen, stellt sich die Frage, ob auf sekundärer Ebene der Rücktritt vom Vertrag oder nur eine Kaufpreisminderung zulässig ist. Für letztere Frage ist ausschlaggebend die sogenannte "Minima-Klausel" in § 323 Absatz 5 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist auch im Falle eines nicht behebbaren Mangels ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn lediglich ein Bagatellmangel vorliegt.
Ausgangspunkt bei Verbräuchen sind Angaben in der Werbung bzw. dem Kaufvertrag. Die Rechtsprechung sieht ohne besondere Anhaltspunkte (wie irgendwelche "blumigen" Anpreisungen, die natürlich vermieden werden…
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