Nachvollziehbare Berechnungsmethode
leasing E Rückkaufverpflichtungen aus Leasinggeschäften: Finanzgerichtsurteil zur Höhe der Rückstellung. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Zur Erinnerung: Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften („Drohverlustrückstellungen“) dürfen schon seit langem trotz einer zwingenden Ausweisung in der Handelsbilanz das Steuerergebnis nicht mindern. Seitdem herrschte aber Streit mit der Finanzverwaltung, ob Verluste aus Leasingrückläufern nicht von Anfang an Teil einer Gesamtkalkulation sind und deshalb keine sogenannten „Drohverluste“ vorliegen. Dann wären dies von Anfang an bestehende Verpflichtungen aus Leasingrückkaufgeschäften, die als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung jedenfalls auch steuerlich wirksam gebildet und von der Finanzverwaltung anerkannt werden müssen. Für diese grundsätzliche Anerkennung hatte es erst mehrerer…
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