Verbraucherkreditrichtlinie: Regulatorik wird Pflichtaufgabe
Die neuen Regeln für die Kreditvermittlung gelten ab 20. November. Was Händler erwarten und wie sie sich darauf vorbereiten, zeigt das aktuelle AUTOHAUS Panel.
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 20. November 2026 steigen die Anforderungen an die Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen deutlich. Das aktuelle AUTOHAUS-Panel zeigt: Viele Händler erwarten mehr Aufwand, höhere Kosten und umfangreiche Anpassungen ihrer Prozesse. Gleichzeitig besteht bei Vorbereitung, Schulung und Umsetzung noch erheblicher Nachholbedarf. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie und der damit verbundene § 34k GewO markieren einen weiteren Wandel im Automobilhandel. Fahrzeugfinanzierungen waren bislang für viele Betriebe ein selbstverständlicher Bestandteil des Verkaufsprozesses. Künftig werden Qualifikation, Dokumentation und Compliance deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.
Bereits beim Kenntnisstand offenbart sich eine Herausforderung: 55 Prozent der befragten Händler geben an, die neuen Vorgaben bislang nicht zu kennen. Nur 45…
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