Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen
Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.
Mehr als jeder zweite Neuwagen wird heute finanziert. Für viele Autohausgruppen ist die Fahrzeugfinanzierung deshalb ein zentraler Umsatztreiber. Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) ändern sich die regulatorischen Rahmenbedingungen schon ab dem 20. November 2026 grundlegend. Die Herausforderung besteht darin, Regulierung und Vertriebskraft miteinander zu verbinden. Auf Autohäuser kommen umfassende Anpassungsarbeiten zu.
Für viele Autohausgruppen endet die Wertschöpfung nicht mit dem Fahrzeugverkauf. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells beruht auf der Vermittlung von Finanzierungen und den damit verbundenen Provisionserträgen. Finanzierungslösungen sind dabei ein zentraler Erfolgsfaktor: Sie erhöhen die Abschlussquote, fördern den Absatz und schaffen zusätzliche Ertragspotenziale außerhalb des klassischen Fahrzeuggeschäfts. Denn die Vermittlung einer…
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