Nach Meinung des ZDK sollten auch bei Garantiearbeiten die im Autohaus anfallenden Kosten vollständig durch den Garantie-Stundenverrechnungssatz abgedeckt werden. "Natürlich ist es richtig, dass ein Hersteller seine Händler verpflichtet, Garantiearbeiten durchzuführen", sagte Ulrich Fromme, Vizepräsident und Sprecher der Fabrikate im ZDK. "Allerdings kann es nicht sein, dass der Händler zur Kasse gebeten wird, weil ein Hersteller ein nicht fehlerfreies Fahrzeug auf den Markt bringt."
Der Vergleich der Prozesse bei einem Kundenauftrag mit den Prozessen eines Garantieauftrages habe gezeigt, dass der Zeitaufwand bei der Durchführung von Garantiearbeiten je nach Fabrikat zwischen 35 und 50 Prozent höher ist. Aufzuaddieren seien zusätzliche administrative Anforderungen und Standards, wie etwa geschultes Personal und Altteile-Lagerung, so dass selbst der externe Stundenverrechnungssatz im Garantiefall nicht die Kosten decke, so Fromme.
Der ZDK stellt den Fabrikatsverbänden daher jetzt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Verfügung, die fabrikatsspezifisch die Kosten für die Durchführung von Garantiearbeiten ermittelt. Auch zu teils unrealistischen Schätzungen der Hersteller/Importeure zu Zeitvorgaben und zum Umgang mit Garantiealtteilen bezieht der ZDK Stellung.
Bei welchen Aspekten der Garantieabwicklung sieht der ZDK Handlungsbedarf? Wie unterstützt der Verband die Händler mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung genau? Alle Details dazu gibt es in AUTOHAUS 3/2014, das am 3. Februar erscheint. (AH)
Schultze