Stellenbewerber müssen stets damit rechnen, dass der potenzielle neue Arbeitgeber im Internet nach persönlichen Daten rechechiert. Ergeben sich daraufhin Zweifel an der charackterlichen Eignung der Person, darf der Arbeitgeber den Bewerber im Auswahlverfahren nicht berücksichtigen. Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart war der Fall einer Bewerberin für den Polizeidienst. Von ihr kursierten Fotos in einem Internet-Forum, auf denen die Frau wie beim "Table-Dancing" wirkte. Sie wurde im Auswahlverfahren daraufhin nicht berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte die vom Polizeipräsidium geäußerten Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin für den Polizeidienst. Den Einwand der Bewerberin, die Fotos seien inzwischen gelöscht worden und sie habe in der Bar bedient und in Stiefeln und Bikini für die Gäste getanzt, wurde abgewiesen. Urteil des VG Stuttgart vom 18.02.2009 Aktenzeichen: 9 K 384/09 VG Stuttgart
Am Rande: Wer zu viel preisgibt hat das Nachsehen

Arbeitgeber dürfen im Internet zu Bewerbern rechechieren und die gefundenen Informationen in die Personalauswahl miteinbeziehen. Im aktuellen Fall ging es um das Foto einer Bewerberin, auf dem sie den Anschein einer "Table-Dancerin" machte.