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Online-Direktvertrieb der Hersteller: Wo bleibt die Kostendeckung beim Handel?

26.08.2019 16:00 Uhr
Online-Direktvertrieb der Hersteller: Wo bleibt die Kostendeckung beim Handel?
© Foto: sasun Bughdaryan/stock.adobe,com

Die Arbeitsgruppe Konnektivität im ZDK hat sich intensiv mit möglichen Vergütungssystemen für die Zukunft beschäftigt. Sie lehnt eine aktivitätsbezogene Vergütung ab und schlägt eine Art Pacht für die Bereitstellung der Händlerkapazitäten vor.

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Von Doris Plate/AUTOHAUS

Die Arbeitsgruppe Konnektivität im Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich intensiv mit möglichen zukünftigen Vergütungssystemen auseinandergesetzt und festgestellt, dass eine aktivitätsbezogene Vergütung für einzelne vom Händler durchzuführende Dienstleistungen aus Händlersicht nicht akzeptabel ist. "Ein Vergütungssystem muss einfach, kalkulierbar und nachvollziehbar sein. Außerdem muss es die Kosten des Händlers im Neufahrzeugverkauf decken und ihn einen Gewinn erwirtschaften lassen", heißt es in einem gerade veröffentlichten Papier des Verbandes. Eine aktivitätsbezogene Vergütung in Verbindung mit dem Vergütungssystem für Händlerverkäufe sei jedoch mit hohem administrativem Aufwand verbunden, schwer kalkulierbar und vermutlich nicht kostendeckend, da der Händler nur einen Teil der Kosten vergütet bekäme.

Pauschale Vergütung für Bereitstellung

Die Arbeitsgruppe hat daher einen eigenen Vorschlag zur Vergütung des Handels bei verstärkter Direktvertriebstätigkeit der Hersteller/ Importeure erarbeitet. Sie schlägt vor, dass der Hersteller dem Händler eine pauschale Vergütung – eine Art Pacht für die Bereitstellung der Händlerkapazitäten im Rahmen der Direktgeschäftstätigkeiten der Hersteller zahlen müsste. Diese soll unabhängig davon gewährt werden, ob diese Kapazitäten tatsächlich vom Hersteller in Anspruch genommen werden oder nicht.

Ermittlung der "Pacht"

Die Pacht sollte wie folgt ermittelt werden: Der Händlerverband und der Hersteller/ Importeur legen den gesamten Absatz im deutschen Markt und basierend darauf den Anteil der Direktgeschäfte des Herstellers fest. Dieser Direktgeschäftsanteil ist im Verhältnis der Absatzzahlen der einzelnen Händler auf die einzelnen Händler aufzuteilen. Im nächsten Schritt vereinbaren die Parteien eine Vergütung in Euro pro Fahrzeug, die die Kosten deckt und ebenfalls einen kalkulatorischen Ertrag. Diese Vergütung müsste in etwa der derzeitigen Margenhöhe pro Fahrzeug entsprechen. Nur ein solcher Ansatz gewährleiste die Kostendeckung beim Händler und dadurch auch die langfristig angelegte Bereitstellung der Händlerkapazitäten, unterstreicht die Arbeitsgruppe.

Weitere Details zu diesem Ansatz lesen Sie im Beitrag von ZDK-Referentin Ellen Schmidt in AUTOHAUS 17/2019 am 2. September.

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