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Arbeitskreis VI: Künftig auch BF18+ und 3 Jahre Probezeit für Fahranfänger

04.02.2020 20:55 Uhr
Arbeitskreis VI: Künftig auch BF18+ und 3 Jahre Probezeit für Fahranfänger
Nach dem Willen des Verkehrsgerichtstages soll das Begleitete Fahren künftig auch für volljährige Fahranfänger geöffnet werden.
© Foto: Fotolia_17275056_XL

Um "neue Wege der Fahrkompetenz" ging es im AK VI, in dem die Ursachen der stetig steigenden Durchfallerquote von Fahrschülern gesucht und in Form eines "Optionsmodells" der Versuch einer Lösung des Dilemmas unternommen wurden.

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Immer mehr Fahrschüler fallen durch die theoretische (39 %) und die praktische (32 %) Pkw-Fahrprüfung. Junge Fahranfänger gehören zudem seit Jahren zu einer Hochrisikogruppe, die durch riskantes Verhalten und durch eine hohe Beteiligung an Verkehrsunfällen im Fokus stehen.

Alles sollte auf den Prüfstand kommen

Bereits 2013 befasste sich der seinerzeitige 51. VGT 2013 mit den Themen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) extra die Projektgruppe "Hochrisikophase Fahranfänger" eingerichtet. Gerade auch wegen der immer höheren Quoten nicht bestandener Theorie- und Praxisteile bei der Führerscheinprüfung wollte der Goslar-AK jetzt darüber diskutieren, ob alle bisherigen Maßnahmen – so z. B. der Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren ab 17 etc. – wirksam und generell ausreichend sind.

Am Ende der zweitägigen Beratungen kamen recht eindeutige Empfehlungen zustande, die vermutlich den Fahrschülern nicht unbedingt gefallen werden. Denn die Anforderungen sollen mitnichten abgesenkt, sondern eher noch gesteigert werden. Das gilt insbesondere für die Sanktionierung einer ausgeweiteten Probezeit. Von dieser Maßnahme – ebenso wie von freiwilligen Schulungsmaßnahmen speziell für eine verbesserte Gefahrenerkennung (mit Bonusvorteil) und der Öffnung des Begleiteten Fahrens ab 18 – versprechen sich die Rechtsexperten der verschiedenen Fachgebiete allerdings am Ende auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit insgesamt.

Im Wortlaut beinhaltet die Resolution folgende Einzelpunkte:

1. Der Arbeitskreis begrüßt mit überragender Mehrheit das vorgestellte Maßnahmenkonzept für Fahranfänger nach dem Fahrerlaubniserwerb. Dieses sogenannte "Optionsmodell" sieht eine generelle Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre vor mit der Möglichkeit einer Verkürzung auf bis zu zwei Jahre durch die freiwillige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und/oder am Begleiteten Fahren, das auch für volljährige Fahranfänger geöffnet werden soll.

2. Mit großer Mehrheit werden die vorgeschlagenen Vereinfachungen der Begleiterregelungen befürwortet.

Neue Schärfung des "7. Sinns"

3. Sowohl die Fahrausbildung, als auch die Fahrerlaubnisprüfung müssen kontinuierlich weiterentwickelt und dabei inhaltlich aufeinander abgestimmt werden. Methoden der Vermittlung und Überprüfung der Inhalte zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung sowie die Einbindung von sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen sollten dabei aktuell im Vordergrund stehen.

4. Die Nichtbestehensquoten bieten keine Veranlassung, die qualitativen Anforderungen an die Fahrerlaubnisprüfung abzusenken.

5. Die örtlichen Unfalldaten von Fahranfängern sollten in eine regionalisierte Fahranfängervorbereitung einfließen. (wkp)

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