Kurzarbeit, eingeschränkte Liquidität, Probleme bei der Fahrzeugzulassung: Die Corona-Pandemie trifft derzeit viele Kfz-Betriebe schwer. Der berufsständische Versicherer Nürnberger hat jetzt eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, die den Autohäusern und Werktstätten den Weg durch die Krise erleichtern sollen.
Gegenseitige Verlässlichkeit
"Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, sich auf seine Partner verlassen zu können", sagte Peter Meier, Vorstandssprecher der Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, einer Mitteilung zufolge. "Wir kümmern uns um unsere gemeinsamen Kunden. Wir informieren diese zu allen relevanten Themen mit Blick auf Versicherungen und Corona und sichern so Ihren Kundenbestand."
Nach Firmenangaben ist der telefonische Antragsservice für die Nürnberger Autoversicherung weiterhin unter der Telefonnummer 0800 531-6661 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, erreichbar. Er übernimmt den kompletten Versicherungsverkauf und übermittelt den Partnerbetrieben elektronisch die Versicherungsbestätigung. So werde die Zulassung der Kundenfahrzeuge einfach und digital vorbereitet, hieß es.
Schadenservice und Vorschusszahlung für "ServicePartner"
Die Nürnberger garantiert ihren "ServicePartnern" eine schnelle Regulierung im Schadensfall. Beschleunigen können die Betriebe den Prozess vor allem, wenn sie Online-Rechnungen einreichen. Der Versicherer verspricht die Reparaturfreigabe binnen zwei Stunden. Kaskoschäden sollen innerhalb von drei Arbeitstagen reguliert werden. Voraussetzung: Alle notwendigen Unterlagen liegen vor. Das gilt auch für die Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach Rechnungseingang.
Um die Liquidität der Partner zu sichern, stellen die Franken auf Wunsch einen Vorschuss auf die zu erwartenden (vertraglich oder gesetzlich geschuldeten) Reparaturkosten zur Verfügung. Dessen Höhe beträgt 50 Prozent.
Stundung von Beiträgen angeboten
Bei voraussichtlich zeitlich befristetem Zahlungsausfall (etwa Kurzarbeit) rät die Nürnberger den Betrieben zur Beitragsstundung, da der Versicherungsschutz während des Stundungszeitraums erhalten bleibt. Ab sofort können Beiträge für bestehende bAV-Verträge (Altersversorgung und Einkommensschutz) für sechs Monate gebührenfrei gestundet werden. Die Beiträge können im Anschluss nachbezahlt oder mit dem vorhandenen Vertragswert verrechnet werden. Zudem verzichtet die Nürnberger bei laufenden Verträgen bis vorerst Ende Juni 2020 auf ein Mahnverfahren bei ausstehenden Beitragszahlungen.
Weiterhin haben Bestandskunden die Möglichkeit, die Zahlweise umzustellen. Wenn Jahres- oder Halbjahreszahler aufgrund der Krise auf vierteljährliche oder monatliche Zahlweise umstellen, fällt kein Ratenzahlungszuschlag an. Bei monatlicher Zahlweise muss ein SEPA-Mandat vorgelegt werden. (AH)