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Coronavirus: BVdP beschließt Soforthilfen für Schadensteuerungsbetriebe

26.03.2020 14:16 Uhr
Coronavirus: BVdP beschließt Soforthilfen für Schadensteuerungsbetriebe
Der dreiköpfige BVdP-Vorstand hat heute erste Corona-Soforthilfsmaßnahmen für alle Mitgliedsbetriebe beschlossen (v.l.): Markus Stegman, Reinhard Beyer (Vorsitzender) und Sönke Neubauer.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Der Vorstand des Bundesverbandes der Partnerwerkstätten e.V. hat am Donnerstag über ein Sofortmaßnahmenpaket für Mitgliedsbetriebe entschieden. Diese sollen zu einer direkten, finanziellen Entlastung der vornehmlich in der Schadensteuerung tätigen Unternehmen beitragen, sagte Projektmanager Marco Senger am Mittag gegenüber AUTOHAUS.

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Das zunächst abgesegnete Hilfspaket umfasst Erleichterungen und Unterstützungen für die Verbandsmitglieder. Die erste Maßnahme ist finanzieller Natur und soll den BVdP-Betrieben zum Erhalt von Liquidität und Investitionsfähigkeit dienen. "Um den Mitgliedern im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Sicherung ihrer Liquidität und Investitionsfähigkeit zu helfen, werden wir auf Kosten eines für den BVdP ausgeglichenen Haushalts die Beiträge im laufenden Jahr 2020 drastisch reduzieren", erläuterte der Vorstand den Beschluss. Die Verbandsleistungen sollen dennoch in vollem Umfang erhalten werden.

Am Freitag gaben die Verantwortlichen Reinhard Beyer (Vorsitz), Markus Stegmann und Sönke Neubauer eine zweite Maßnahme bekannt. Nach der Absage der physischen Workshops können die Best Practice Zirkel (BPZ) ab sofort virtuell durchgeführt werden. "Dieses zusätzliche Feature ist für die BPZ-Teilnehmer kostenlos und wird voraussichtlich auch über 2020 hinaus Bestandteil der BPZ bleiben", erklärte die Verbandsführung.

Erste virtuelle Meetings hätten bereits sehr erfolgreich stattgefunden, hieß es. "Wir greifen als Verband wie gewohnt nicht in die inhaltliche Abwicklung der Workshops ein, sondern schaffen zunächst nur den Rahmen dafür", betonte der Vorstand. Noch nie seien die BPZ so wichtig für die Teilnehmer gewesen wie in der gegenwärtigen Situation. "Hier können Sie sich in Begleitung eines erfahrenen Moderators unter vertrauenswürdigen Kollegen austauschen und die für Ihren Betrieb beste Vorgehensweise finden, um sicher durch die Krise zu kommen."

Die Maßnahmen im Einzelnen

1. Für das Jahr 2020 wird der Mitgliedsbeitrag halbiert, sinkt damit von 1.000 auf 500 Euro.

2. Die geplanten Bankeinzüge für das erste Quartal (bis 31. März) erfolgen noch regulär. Die restliche Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen werden ins vierte Quartal 2020 verschoben. Das Ergebnis dieser Maßnahme wird sein, dass ein Mitgliedsbetrieb für das Jahr 2020 insgesamt den unter 1. genannten Gesamtbetrag in Höhe von 500 Euro bezahlt haben wird.

3. Ab April bis Dezember 2020 kommt es zur Halbierung des monatlichen Beitrags für die Teilnahme an Best Practice Zirkeln (40 statt 80 Euro monatlich).

4. Ab April bis Dezember 2020 wird zudem der monatliche Beitrag für die Teilnahme an der Leistungsmarke m.o.r.e. halbiert. Jeder Mitgliedsbetrieb zahlt dann statt 200 nurmehr 100 Euro pro Monat.

1.760 Euro Gesamtentlastung pro Betrieb

In Summe beträgt die Entlastung für einen Betrieb bis zu 1.760 Euro im laufenden Jahr. "Da diese Entlastung ohne späteren Ausgleich erfolgt, wird dadurch nicht nur die Liquidität unserer Betriebe geschont, sondern auch deren Investitionsfähigkeit gestärkt", so Projektmanager Marco Senger.

Man sei sich dessen bewusst, "dass diese Entlastungen nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein" sind. "Aber auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Sie in diesen schwierigen Zeiten die größtmögliche Unterstützung bekommen", schrieb der Vorstand in seiner heutigen Mail an alle Mitgliedsbetriebe, die AUTOHAUS-Schadensmanager vorliegt.

Da diese außerordentlichen Maßnahmen den Haushaltsplan 2020 des BVdP drastisch belasten werden, "gelten sie vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Hauptversammlung 2020, die vermutlich im Oktober stattfinden wird", ergänzten Reinhard Beyer, Markus Stegmann und Sönke Neubauer in ihrer Info-Mail. Aus Sicht unserer Redaktion dürfte allerdings nicht zu erwarten sein, dass die Betriebe in der  Hauptversammlung dem Hilfspaket, von dem sie aktuell selbst profitieren, nachträglich kein Plazet geben würden. (wkp)

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