In seinem Arbeitsblatt G 607 hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. die Kriterien für die Prüfungen von Gasanlagen in Campmobilen festgelegt. Bisher musste diese Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gasanlage besteht in der Regel aus Heizung, Warmwasser, Kühlschrank, Herd und anderen Geräten.
Prüfung ausgesetzt, aber trotzdem wichtig
Die Gasprüfung nach G 607 war bislang bei Wohnmobilen Voraussetzung für die Hauptuntersuchung. Bis zum 1. Januar 2023 ist sie jetzt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft gesetzt. Grund dafür sei eine nicht vorhandene Kalibrierung der Prüfgeräte, die aber laut Qualitätsstandards für die Hauptuntersuchung sein müsse. Außerdem seien viele der Sachkundigen, die die Prüfung durchführten, oft nicht ausreichend qualifiziert.
Die KÜS weist darauf hin, dass die Gasprüfung für die Sicherheit von Wohnmobilen und Campinganhängern auch ohne Verpflichtung wichtig ist. Die dazu berechtigten Prüfingenieure der KÜS bieten diese Untersuchung auf Nachfrage weiterhin an und stellen den Prüfbescheid dazu aus.
Versicherungsschutz gefährdet
Der Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Flüssiggasanlage sind laut KÜS auch bis zum 1. Januar 2023 weiterhin innerhalb der Hauptuntersuchung zu beurteilen. Weiter heißt es: "Sind bei einem Wohnmobil oder Wohnwagen Teile der Anlage unzulässig, beschädigt, mangelhaft befestigt oder eine Undichtigkeit erkennbar, so muss dies als erheblicher Mangel gewertet werden und zur Verweigerung der HU-Plakette führen. Die Prüfung der Gasanlage nach G 607 ist zwar explizit nicht mehr im Rahmen der Hauptuntersuchung gefordert, aber stellt weiterhin eine sinnvolle Möglichkeit dar, die Betriebssicherheit sicherzustellen." Beim Austausch der Gasanlage oder Teilen davon oder dem Einbau einer neuen Anlage sollte ebenfalls eine aktuell gültige Gasprüfung vorliegen. Eine defekte Gasanlage könne zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Werde nach einem Unfall keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, könne dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen.
Stellplatz-Verweigerung denkbar
Sowohl für Wohnwagen und Wohnmobile werde auch weiterhin auf vielen Campingplätzen der Nachweis einer bestandenen Gasanlagenprüfung für den Zugang zum Stellplatz gefordert.
Beim Kauf gebrauchter Wohnmobile sollte man den Nachweis der Gasprüfung verlangen – durch Vorlage des gelben Prüfbescheinigungsheftes und der an der Anlage aufgeklebten Plakette mit Datumsnachweis. (bs)