Zukünftig haben Kfz-Versicherer mehr Gestaltungsraum bei der Schadensregulierung. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. In dem Fall (Aktenzeichen: 30 C 478/11) war der Autofahrer in einen Unfall verwickelt worden. Seine Versicherung hat dem Unfallgegner im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden in Höhe von 1.500 Euro erstattet. Dies geschah gegen den Willen des Klägers, der sich für den Unfall nicht verantwortlich fühlte. Dass er dann noch vom Versicherer zurückgestuft werden sollte, empfand er deshalb als vertragsverletzend. Das Gericht jedoch gab der Versicherung in beiden Punkten Recht.
Das Urteil bedeutet für Autofahrer, dass künftig der Versicherer entscheidet, ob er den Schaden regulieren oder es auf einer Gerichtsverhandlung ankommen lassen will – auch wenn der Vertragsnehmer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Allerdings betrifft es nicht Fälle, bei denen die Forderungen des Unfallgegners unbegründet sind.
(ses)