Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) ereignen sich in Deutschland pro Jahr knapp 900 Unfälle. Einige gar mit schweren Personenschäden oder sogar Todesfolgen, infolge unzureichend gesicherter Ladung oder falsch befestigter Zubehörteile. Für Schäden durch verlorene Ladung haftet zwar in erster Linie der Autofahrer, der bei einem Unfall als Verursacher auch mit einer Anzeige rechnen muss, wenn er die Gefahrenstelle nicht der Polizei meldet und entsprechend absichert. Nachfolgende Fahrzeuglenker sind bei einer Kollision mit einer kurz zuvor verloren gegangenen Ladung trotz allem nicht automatisch unschuldig: Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg (LG Coburg, Az.: 32 S 185/01) müssen diese ihre Fahrweise immer entsprechend anpassen und mit allen Eventualitäten rechnen. Im gegenständlichen Fall hatte der Beklagte auf einer vierspurigen Straße bei starkem Wind, Regen und Dunkelheit ein Fahrrad verloren. Während die zwei unmittelbar hinter ihm fahrenden Autos noch ausweichen konnten, überfuhr der Kläger das Hindernis und stieß mit den beiden bereits stehenden Fahrzeugen zusammen. Die Schadenersatzklage des Auffahrenden wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die vor ihm befindlichen Pkw-Lenker dem Hindernis ausweichen konnten und damit seine Fahrweise nicht den äußeren Umständen angepasst war. (kt)
Verlorene Ladung: Neues Urteil zur Haftungsfrage
Auch nachfolgende Fahrer nicht automatisch unschuldig