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AUTOHAUS SteuerLuchs: Wissenswertes zum Jahresabschluss (1)

01.03.2010 10:35 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Wissenswertes zum Jahresabschluss (1)
Barbara Lux-Krönig

Die neue Fachreihe zum Themengebiet Steuern von AUTOHAUS Online und Wirtschaftsprüferin Barbara Lux-Krönig von Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner. Erster Beitrag: Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen – linear oder degressiv

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Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen: linear oder degressiv

Abschreibung = Absetzung für Abnutzung = AfA

Bei Gegenständen des Anlagevermögens, die über einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, werden die Anschaffungskosten anteilig durch Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt. Diese Abschreibungen sollen den jährlichen Wertverlust zum Ausdruck bringen.

Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet und unterliegen als solche einer besonderen Regelung. Dazu mehr im nächsten Beitrag.

Für das ab 1. Januar 2009 angeschaffte Anlagevermögen gibt es zwei Abschreibungsmethoden:

=>Lineare Abschreibung
=>Degressive Abschreibung

Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Es wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben.

Die degressive Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten in fallenden Beträgen auf die Nutzungsdauer. Im ersten Jahr dürfen 25 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, in den folgenden Jahren immer 25 Prozent vom verbleibenden Restwert. Wird die degressive Abschreibung schlechter als die lineare, kann auf die lineare Abschreibung gewechselt werden.

Beispiel: Kauf eines Geschäftsfahrzeugs am 2. Januar 2009 für 27.000 Euro Nutzungsdauer 6 Jahre

Jahr lineare Abschreibung degressive Abschreibung
2009 4.500 Euro 6.750 Euro
2010 4.500 Euro 5.062 Euro
2011 4.500 Euro 3.797 Euro
2012 4.500 Euro 3.797 Euro
2013 4.500 Euro 3.797 Euro
2014 4.500 Euro 3.797 Euro
Gesamt 27.000 Euro 27.000 Euro

Ab 2011 entfällt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung.

Fazit: Allein durch die Wahl der Abschreibungsmethode lässt sich der Gewinn erheblich beeinflussen, wodurch für den Unternehmer ein beachtlicher Bewertungsspielraum geschaffen ist.

Hohe AfA = niedriger Gewinn = geringere Steuerbelastung = geringeres Eigenkapital Niedrige AfA = hoher Gewinn = höhere Steuerbelastung = höheres Eigenkapital

Aber es entsteht auch die Qual der Wahl: Eigenkapitalquote oder Steuerbelastung?

Das sind die nächsten Artikel des AUTOHAUS SteuerLuchs:
Jahresabschluss (2): Abschreibungen auf Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Jahresabschluss (3): Bewertung Vorräte: Fahrzeuge
Jahresabschluss (4): Bewertung Vorräte: Ersatzteile
Jahresabschluss (5): Eigenkapitalquote
Jahresabschluss (6): Rückstellungen im Autohaus
Jahresabschluss (7): Leasingrückstellung: Handels- versus Steuerrecht
Jahresabschluss (8): Windowdressing

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp?
Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von Rath, Anders, Dr. Wanner & Partnereinfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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