Abschreibung = Absetzung für Abnutzung = AfA
Bei Gegenständen des Anlagevermögens, die über einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, werden die Anschaffungskosten anteilig durch Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt. Diese Abschreibungen sollen den jährlichen Wertverlust zum Ausdruck bringen.
Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet und unterliegen als solche einer besonderen Regelung. Dazu mehr im nächsten Beitrag.
Für das ab 1. Januar 2009 angeschaffte Anlagevermögen gibt es zwei Abschreibungsmethoden:
=>Lineare Abschreibung
=>Degressive Abschreibung
Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Es wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben.
Die degressive Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten in fallenden Beträgen auf die Nutzungsdauer. Im ersten Jahr dürfen 25 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, in den folgenden Jahren immer 25 Prozent vom verbleibenden Restwert. Wird die degressive Abschreibung schlechter als die lineare, kann auf die lineare Abschreibung gewechselt werden.
Beispiel: Kauf eines Geschäftsfahrzeugs am 2. Januar 2009 für 27.000 Euro Nutzungsdauer 6 Jahre
Jahr | lineare Abschreibung | degressive Abschreibung |
2009 | 4.500 Euro | 6.750 Euro |
2010 | 4.500 Euro | 5.062 Euro |
2011 | 4.500 Euro | 3.797 Euro |
2012 | 4.500 Euro | 3.797 Euro |
2013 | 4.500 Euro | 3.797 Euro |
2014 | 4.500 Euro | 3.797 Euro |
Gesamt | 27.000 Euro | 27.000 Euro |
Ab 2011 entfällt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung.
Fazit: Allein durch die Wahl der Abschreibungsmethode lässt sich der Gewinn erheblich beeinflussen, wodurch für den Unternehmer ein beachtlicher Bewertungsspielraum geschaffen ist.
Hohe AfA = niedriger Gewinn = geringere Steuerbelastung = geringeres Eigenkapital Niedrige AfA = hoher Gewinn = höhere Steuerbelastung = höheres Eigenkapital
Aber es entsteht auch die Qual der Wahl: Eigenkapitalquote oder Steuerbelastung?
Das sind die nächsten Artikel des AUTOHAUS SteuerLuchs:
Jahresabschluss (2): Abschreibungen auf Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Jahresabschluss (3): Bewertung Vorräte: Fahrzeuge
Jahresabschluss (4): Bewertung Vorräte: Ersatzteile
Jahresabschluss (5): Eigenkapitalquote
Jahresabschluss (6): Rückstellungen im Autohaus
Jahresabschluss (7): Leasingrückstellung: Handels- versus Steuerrecht
Jahresabschluss (8): Windowdressing
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