-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: Wissenswertes zum Jahresabschluss (9)

25.03.2010 12:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Wissenswertes zum Jahresabschluss (9)
Barbara Lux-Krönig

Die neue Fachreihe von AUTOHAUS Online und Wirtschaftsprüferin Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner. Neunter Beitrag: Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

-- Anzeige --

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

Diese Rückstellung hat fast nur schöne Seiten für die Bilanz: - Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind noch keine Geldmittel abgeflossen. - Sie kann und muss nicht gebildet werden. - Sie kann für alle oder nur einzelne unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. - Somit ist sie ideal geeignet für das "Windowdressing", also die Beeinflussung der Eigenkapitalquote und der Ergebnisse. Die Bildung dieser Rückstellungen kommt damit hauptsächlich bei Reparaturen an abnutzbarem Anlagevermögen (Gebäude, Maschinen) in Betracht. Sie ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Es muss ein Unterlassen vorliegen. Die Maßnahme hätte schon vor dem Bilanzstichtag durchgeführt werden müssen, da z.B. eine Maschine nach Wartungsplan hätte überholt werden müssen oder reparaturbedürftig war, das Dach undicht war oder der Hof schon im Dezember Risse hatte.

2. Die Aufwendungen werden im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt. Die Drei-Monats-Periode ist für die steuerliche Anerkennung äußerst wichtig. Achten Sie darauf, dass die Instandhaltung innerhalb dieses Zeitraums fertig gestellt ist. Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an, ein Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Indiz. Die Arbeiten können durch das Unternehmen selbst oder durch Dritte durchgeführt werden. Es darf sich aber nicht um aktivierungspflichtige Herstellungsaufwendungen oder um Ersatzbeschaffungen von Maschinen handeln, sondern nur um Erhaltungsaufwendungen. Für regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungsaufwendungen (z.B. Malerarbeiten turnusmäßig) darf ebenfalls keine Rückstellung gebildet werden.

Fazit: Durch die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, wird das Ergebnis und die Steuerschuld des Geschäftsjahres gemindert, ohne dass bis dahin Geldmittel abgeflossen sind. Besonders die vorgezogene Verringerung der Steuerbelastung macht diese Rückstellung so beliebt.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: mailto:lux@raw-partner.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.