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Entgelttransparenzgesetz: Unterschiede beseitigen

25.09.2017 06:00 Uhr
Entgelttransparenzgesetz: Unterschiede beseitigen

Brechen mit dem Entgelttransparenzgesetz neue Zeiten für Arbeitgeber, die Personalabteilung und Arbeitnehmer an?

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Der Gesetzgeber hat das Entgelttransparenzgesetz zum 6. Juli 2017 auf den Weg gebracht. Durch dieses Gesetz sollen die Entgeltunterschiede zwischen Mann und Frau aufgedeckt und in letzter Konsequenz beseitigt werden. Hintergrund ist, dass Frauen im Jahr 2016 um durchschnittlich 21 Prozent weniger verdient haben als Männer. Die Kritik an diesem Gesetz reißt nicht ab, es ist aber so, dass das Gesetz anzuwenden ist, und folgende Verpflichtungen können die Arbeitgeber treffen.

Auskunftsanspruch

Das Gesetz gibt den Beschäftigten die Möglichkeit auf einen Auskunftsanspruch, wenn der Beschäftigte der Meinung ist, dass er für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit eine schlechtere Entlohnung als der Beschäftigte des anderen Geschlechtes erhält. Dabei kann der Auskunftsanspruch erstmalig ab dem 6. Januar 2018 gestellt werden. Danach kann der Beschäftigte grundsätzlich alle zwei Jahre wieder einen…

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