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Änderung der Schadenfreiheitsklassen für Motorräder

08.01.2002 03:07 Uhr

GDV: Neuregelung soll größere Tarifgerechtigkeit bringen

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Für Motorräder gilt seit Anfang des Jahres eine neue Einteilung der Schadenfreiheitsklassen (SF). Dies teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag in Berlin mit. Die Empfehlung an die Mitgliedsunternehmen sei allerdings unverbindlich, so der GDV. Nach der alten Regelung gab es, nach Jahren der Schadenfreiheit gestaffelt, fünf SF-Stufen. Die neue Staffel sieht insgesamt 13 SF-Stufen vor, die sich unverändert nach Jahren der Schadenfreiheit richten. Dabei wird die Staffel bis auf SF 10 erweitert und um eine Malus-Stufe ergänzt. Diese wurde durch häufige Schäden von in den SF-Stufe 0 eingruppierten Fahranfängern erforderlich. In die neue SF-Stufe M (Malus) rutschten alle Versicherten, die in SF-Stufe 0 einen Schaden hatten. Die Neuregelung gilt vorerst nur für die Haftpflichtversicherung. Eine Änderung auch für die Vollkaskoversicherung sei aber angedacht. Der GDV begründet die Änderung mit der größeren Tarifgerechtigkeit. In der Autohaftpflichtversicherung gebe es sogar 29 SF-Stufen. Größere Gerechtigkeit soll auch die Neueinführung von Regionalklassen bei Motorrädern bringen. Dabei werden alle Zulassungsbezirke Deutschlands nach ihrem Schadenbedarf fünf verschiedenen Klassen zugeordnet.

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