Das deutsche Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern einen hohen Bestandsschutz. Bei Vertretungsfällen besteht für Arbeitgeber jedenfalls ein großes Bedürfnis, befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, um einen entsprechende Planungssicherheit zu gewährleisten, ohne sich mit dem Kündigungsschutzgesetz auseinandersetzen zu müssen. Ein Vertretungsbedarf kann jedoch gegebenenfalls nicht nur einmal, sondern auch mehrfach über etliche Jahre hinweg gegeben sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben mehrfach über die Zulässigkeit von solchen Kettenbefristungen entschieden. Der letzte Fall: Das Land Nordrhein-Westfalen beschäftigte eine Justizangestellte. Diese war von Juli 1996 bis Dezember 2007 im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln tätig. In diesem Zeitraum von elf Jahren wurden insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
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