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BGH-Urteil: Abschleppdienst darf Autos einbehalten

18.01.2012 06:54 Uhr
BGH-Urteil: Abschleppdienst darf Autos einbehalten
Laut BGH besteht ein Herausgabeanspruch eines abgeschleppten Fahrzeugs erst bei vollständig beglichener Rechnung.
© Foto: Theo Heimann/ddp

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs besteht ein Herausgabeanspruch eines abgeschleppten Fahrzeugs erst bei vollständig beglichener Rechnung.

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Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am vergangenen Montag veröffentlichten Urteil.

Der BGH wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte. (dpa)

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KOMMENTARE


Ralf Rohrsetzer

18.01.2012 - 18:22 Uhr

Mit diesem Urteil wird den Abschlepphaien Tür und Tor zur Abzocke geöffnet. Dieses Urteil ist ein Skandal! Da wird z. B. ein Fahrzeug im Wert von 20.000 Euro einbehalten wegen Abschleppkosten von z. B. 200 Euro. Hier stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht und es findet zumindest zeitweise de facto eine Enteignung statt. Die Abschleppunternehmer sollten generell zur Herausgabe verpflichtet sein. Die aktuelle Rechtslage ist ja nichts anderes als eine staatlich genehmigte Nötigung der Autofahrer zur Zahlung auch völlig überhöhter Rechnungen. Armes Deutschland!


A.König

27.11.2012 - 15:08 Uhr

Warum sollte ein Abschleppunternehmen für geleistete Arbeit ein Fahrzeug ohne Kostenerstattung herausgeben? Die Arbeit wurde geleistet und muß bezahlt werden.Wenn man das Fahrzeug herausgibt ohne die Kosten sofort erstattet zu bekommen, kann man sich wahrscheinlich auf ein langes Zahlungsziel einstellen und muß mit größter Sicherheit Mahnungen schreiben, einen Rechtsanwalt beauftragen etc. Dabei steht der Wert für das Fahrzeug den Kosten für das Abschleppen gar nicht zur Rede.Wie machen es zum Beispiel Autohäuser oder Werkstätten ???Mit Sicherheit nicht anders.Wer falsch Parkt muß damit rechnen abgeschleppt zu werden und für die dadurch entstandenen Kosten aufzukommen.


K. Wempe

28.11.2012 - 11:23 Uhr

Total korrekt. Wer sein Auto ordnungwidrig abstellt, der muss auch die Konsequenzen tragen. Dieser "Wildwuchs" ist dank geringer Präsenz der Polizei im Laufe der Jahre richtig ausgeufert. Und im Grunde genommen nur, weil die Leute zu faul zum Laufen sind. Beispiel: Meine Hausbank befindet sich auf dem Gelände. welches zu einem Supermarkt gehört. Vor dem Haus sind keine Parkmöglichleiten, dort befindet sich eine ca. 1 m breite Spur für Fahradfahrer. Die ist regelmäßig zugeparkt, damit der werte Kunde statt 20 m nur 10 m laufen muss. Auch stimme ich der Erhöhung der Bußgelder zu, die Herr Rammsauer gerade zur Diskussion stellt.


SD

19.07.2013 - 17:19 Uhr

Man stelle sich vor der Ralf kauft für 300.000 € ein Grundstück . Immer wenn Ralf von der Arbeit kommt steht ein fremder auf diesem Grundstück da er vor diesem einen Parkschein lösen muss oder keinen Platz findet. Ralf freut sich sehr , er hat das Grundstück ja für alle anderen gekauft und nicht zur eigenen Nutzung :-) . Da Ralf nun selber auf seinem Grundstück keinen Platz zum Parken hat wird er sein Fahrzeug in Zukunft auf Arbeit lassen oder es verkaufen. Einen Abschleppdienst ruft Ralf natürlich nicht den das wäre ja seiner Meinung nach eine zeitweise Enteignung des Falschparkers. Obwohl denkt sich Ralf gerade . Hat den der Falschparker mich nicht auch zeitweise Enteignet ? Das macht aber nichts denkt sich Ralf , was sind schon 300.000 € für mein Grundstück im Verhältnis zu den 20.000 € von dem Auto des Besitzstandstörers der auch eine verbotene Eigenmacht ausübt .Eine staatlich genehmigte Nötigung der Autofahrer wenn diese von Privaten Grundstücken abgeschleppt werden ? Ist es das denn . Der Falschparker Nötigt ja den Ralf sein teuer erworbenes Grundstück nicht nutzen zu können .Fazit : Ralf ist glücklich keinen Abzocker anrufen zu müssen der mit überhöhten Rechnungen das Fahrzeug entfernt. Denn diese Spezialbergefahrzeuge kosten ja auch nur ca.130.000 € ,fahren mit Luft,der Fahrer möchte keinen Lohn da er kostenfrei bei Ralf wohnt ,sie sind wartungsfrei und nicht zu vergessen das Finanzamt verzichtet auch auf jegliche Steuerzahlungen.Armes Deutschland!


Verschwörungstheoretiker

05.08.2016 - 00:22 Uhr

Dies ist kein Urteil sondern eher eine meinung... ein urteil kann nur ein richtiges gericht sprechen, da hier in deutschland kein einzigstes richtiges gericht existiert ist dies blödsinn...


Daniela

16.06.2017 - 17:46 Uhr

Ganz ehrlich, würden alle richtig parken, keine selbstverschuldeten Unfälle bauen oder danach wenigstens für die entstandenen Kosten aufkommen, wäre das alles gar kein Problem. Wir sind selbstständig mit einem Abschleppdienst und die Einsicht und Zahlungsmoral ist in vielen Fällen nicht gegeben. Man hat nur Rennerei und gibt man es zum Inkasso, sind die Halter noch beleidigt. Ende vom Lied: Eidesstattliche Versicherung wurde abgelegt, bitte ausbuchen. Wem es passiert, dass er abgeschleppt werden muss, soll sich doch auf dem kurzem Wege melden, um die Kosten gering zu halten, bezahlen und vom Hof.


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