editorial
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Die Dosis macht das Gift
Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) schränkt zwar den Wettbewerb im europäischen Neuwagengeschäft ein. Das darf nach dem Willen der Gralshüter der freien Marktwirtschaft allerdings nicht dazu führen, dass der Warenverkehr, beispielsweise der grenzüberschreitende Autoverkauf, eingeschränkt wird. Nun ist das Autogeschäft im Verkauf an private Kunden oder im Geschäftskundenbereich zum Wohl der Käufer hauptsächlich regional oder lokal organisiert. Interessant wird das grenzüberschreitende Geschäft dann, wenn es sich aufgrund günstiger Listenpreise, die deutlich unter der UPE liegen, sowie durch die Verkaufsfördermaßnahmen der Importeure im jeweiligen Markt lohnt, EU-Neuwagen (also Re-, Parallel- oder Grauimporte) ins Land zu holen. Das mussten beispielsweise die Schweizer Händler im vergangenen Jahr erleben…
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