Eine Frage der Nutzung
Erklärung oder Vereinbarung – Welche Fahrzeugbeschaffenheit wird geschuldet? AUTOHAUS-jURISTEN Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Der für Kaufrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat vor wenigen Wochen zwei interessante Urteile verkündet. In beiden Fällen ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Fahrzeugkauf ein Sachmangel vorliegt. Dabei stan-den nicht die klassischen Abweichungen von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit im Vordergrund, sondern spezielle Nutzungsmöglichkeiten. Dessen ungeachtet machen beide Entscheidungen vom 13. März 2013 deutlich, dass vergleichbare Fälle im Einzelfall durchaus unterschiedlich zu behandeln sind.
Umweltplakette
Die Klägerin kaufte vom Beklagten, der eine „Hobbywerkstatt“ betreibt, ein gebrauchtes Wohnmobil mit der vertraglichen Vereinbarung, dass für das Fahrzeug keine Garantie…
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