Vorlage des Fahrzeugbriefs: Gutgläubiger Erwerb

10.08.2026 08:03 Uhr
Rechtsanwalt K. Martin Hake
© Foto: Fotostudio Wlosinski

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Fall die Gutgläubigkeit des Erwerbers eines Vorführwagens auch ohne Vorlage des "Fahrzeugbriefs" anerkannt.

Stellt sich heraus, dass der Veräußerer eines Fahrzeugs tatsächlich nicht dessen Eigentümer war, kann der Erwerber dennoch Eigentümer werden, wenn er gutgläubig war, ihm also beim Kauf nicht bekannt war oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, dass das Fahrzeug dem Veräußerer nicht gehört. Dies ergibt sich aus § 932 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sogenannter gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.

Streitpunkt ist in solchen Fällen häufig, welche Anforderungen an die Gutgläubigkeit des Erwerbers zu stellen sind. Eine zentrale Rolle spielt hierbei grundsätzlich der früher sogenannte "Fahrzeugbrief", also die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wer sich diese beim Kauf nicht im Original vorlegen lässt, handelt nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, allen voran auch des Bundesgerichtshofs (BGH) im Urteil vom 18.09.2020 (Az. V ZR 8/19), in der Regel grob…

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