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Ausgabe 04/2020: Im Keim vorhanden

17.02.2020 06:00 Uhr
Ausgabe 04/2020: Im Keim vorhanden

Tritt sechs Monate nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens ein Mangel auf, gehen die Gerichte davon aus, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war.

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Manchmal bestehen noch immer Unsicherheiten im Umgang mit der Beweislastumkehrvorschrift, § 477 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Folgende Eckpunkte sind wichtig:

- Die Beweislastumkehr gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf, also Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher (z. B. eines Gebrauchtfahrzeugs durch einen Händler an einen Privatkunden).

- Anders als fälschlicherweise in manchen Verbraucherveröffentlichungen zu lesen, bleibt der Kunde auch während der Phase der Beweislastumkehr beweisbelastet dafür, dass überhaupt ein Mangel vorliegt.

Will man sich dem Kern der Beweislastumkehrvorschrift nähern, hilft folgende Überlegung: Grundsätzlich ist jeder, der einen Anspruch stellt, beweisbelastet für die für ihn günstigen Tatsachen. So muss also derjenige, welcher Sachmängelhaftungsansprüche (früher sogenannte Gewährleistung) durchsetzen will, grundsätzlich zwei…

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