Irreführendes Hü & Hott
GW-werbung E Irreführende Werbung bei der Angabe „Jahreswagen – ein Vorbesitzer/1. Hand“? autohaus juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner
Der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschied am 20. 7. 2010 (Az: I-4 U 101/10), dass bei einem Mietwagen die Angabe „Jahreswagen – ein Vorbesitzer/1. Hand“ irreführend ist, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt wird. Diese Entscheidung steht erneut in einer Linie mit anderen Urteilen, die eine deutlich verbraucherfreundliche Sichtweise der Rechtsanwendung an den Tag legen. Gerade weil in der Presse derartige verbraucherfreundliche Urteile zuvorderst veröffentlich werden, ist es Angelegenheit der Fachpresse – so auch im konkreten Fall –, auch andere Gerichtsmeinungen darzustellen, wie die des OLG Nürnberg im Verfahren 3 U 882/10.
Auffassung des OLG Hamm
In der Entscheidung des OLG Hamm…
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