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Kfz-Verband kritisiert Landesmobilitätsgesetz: "Schlichtweg untragbar"

02.10.2024 12:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
Carsten Beuß
Carsten Beuß ist Hauptgeschäftsführer des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden‑Württemberg.
© Foto: Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg

Das Kfz-Gewerbe in Baden-Württemberg warnt vor einer unverhältnismäßigen Belastung durch die geplante Halterabgabe. Diese könnte besonders größere Autohäuser empfindlich treffen.

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Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden‑Württemberg hat den Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes (LMG) scharf kritisiert. In einer beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg eingereichten Stellungnahme warnt die Branchenorganisation eindringlich vor den weitreichenden Folgen der geplanten Mobilitätsabgabe, insbesondere für Kfz-Betriebe mit Vorführwagen und Tageszulassungen. 

"Die vorgesehene Halterabgabe würde unsere Branche mit voller Wucht treffen und ist in ihrer jetzigen Form schlichtweg untragbar", erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß am Mittwoch in Stuttgart. "Für größere Autohäuser drohen jährliche Zusatzkosten in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe." Das sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern gefährde Arbeitsplätze und Betriebe in ganz Baden-Württemberg. 

In seiner Stellungnahme fordert der Verband, dass im Falle einer Einführung der Halterabgabe zwingend Ausnahmeregelungen für das Kfz-Gewerbe geschaffen werden müssen. "Wenn schon eine Abgabe kommen soll, dann bitte mit Augenmaß und wirtschaftlichem Sachverstand. Ohne Ausnahmen oder zumindest Obergrenzen für betroffene Betriebe drohen massive Wettbewerbsverzerrungen", so Beuß. 

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Der Verband bemängelt zudem die einseitige Fokussierung des Gesetzentwurfs auf den öffentlichen Nahverkehr. Beuß: "Individuelle Mobilität wird hier zum Sündenbock gemacht, während die Realitäten im ländlichen Raum völlig ausgeblendet werden. Dabei leistet gerade unsere Branche mit der Förderung von E-Mobilität und alternativen Antrieben einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Statt Zwangsabgaben brauchen wir Technologieoffenheit und Anreize für klimafreundliche Mobilität." 

Nicht zuletzt drohe den Betrieben durch die geplanten Regelungen eine hohe Bürokratiebelastung. Der Aufwand werde im Gesetzentwurf massiv unterschätzt, unterstrich Beuß. "Was hier an zusätzlicher Verwaltung auf Betriebe und Kommunen zukommt, steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen." Er forderte die grün-schwarze Landesregierung auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. "Wir stehen bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten, die Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft in Einklang bringen."

ÖPNV soll durch Bürger-Abgaben verbessert werden

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hatte das LMG im Juli auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Einführung eines sogenannten "Mobilitätspasses" schaffen. Der Plan: Der Pass soll den Klimaschutz stärken und den ÖPNV vor Ort fördern, finanziert durch Bürger-Abgaben.

Dabei haben die Kommunen zwei Möglichkeiten, Geld einzunehmen. Führen sie einen Einwohnerbeitrag ein, müssen Bürger ab 18 Jahren eine Abgabe leisten. Als Gegenleistung soll es ein Guthaben in gleicher Höhe für ein ÖPNV-Ticket geben. Die Abgabe soll auch auf eine Zeitkarte angerechnet werden. Die zweite Option wäre eine Abgabepflicht nur für Kfz-Halter. Auch hierfür soll es im Gegenzug ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe geben. 

Ob die Kommunen den Mobilitätspass einführen wollen, entscheiden sie selbst. Voraussetzung: Es muss bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden sein.


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