Klarstellung
Schadenersatz bei Nichtabnahme – BGH bestätigt 15-prozentige Schadenspauschale in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen.
AUTOHAUS-JURISTEN Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Will ein Käufer sein Fahrzeug nicht (mehr) abnehmen und ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurücktreten, so ist der Streit meist vorprogrammiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer nicht auf Erfüllung bzw. Abnahme klagt, sondern den pauschalen Schadenersatz nach Ziffer V. Nr. 2 der Allgemeinen Neuwagen-Verkaufsbedingungen geltend macht. Dieser beträgt 15 Prozent des Kaufpreises, wenn nicht der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Die Wirksamkeit dieser Klausel ist seit jeher heftig umstritten. So wird zum einen das für allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebliche Transparenzgebot mit der Behauptung ins…
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