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Mängel bei Neuwagen führen nicht zwangsläufig zu neuem Auto

20.03.2002 11:53 Uhr

Urteil: Kfz-Händler kann Anspruch in den AGBs ausschließen

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Mängel bei einem Neuwagen, die nicht beseitigt werden können, rechtfertigen nicht zwangsläufig den Anspruch auf ein neues Auto. Nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) kann der Kfz-Händler in den allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen Anspruch ausschließen. Der Kunde werde dadurch nicht unangemessen benachteiligt, da ihm die Möglichkeit bleibe, vom Vertrag zurückzutreten, betonten die Richter (Az.: 1 U 70/00). Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil die Klage eines Autokäufers auf Lieferung eines neuen Wagens ab. Der Neuwagen des Klägers hatte erhebliche Mängel, die nicht beseitigt werden konnten.

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