Mit Schutzschirm
Gläubigerautonomie E Neues Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. autohaus juristen rechtsanwälte G. haug & partner
Am 1. März 2012 trat – bisher recht wenig beachtet – das ESUG, das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, in Kraft. Schwerpunkt des ESUG ist nach der Gesetzesbegründung ein stärkerer Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, der Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens, die Vereinfachung des Zugangs zur Insolvenz-Eigenverwaltung sowie die größere Zuständigkeitskonzentration der Insolvenzgerichte. Ziel ist die Verbesserung der Sanierungschancen und der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Gläubigerbefriedigung
Auch das Reformgesetz hält an der bisherigen erstrangigen Vorgabe des Insolvenzverfahrens fest: die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Mit dem ESUG können die Gläubiger den…
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