Die Renault Deutschland AG (RDAG) hat sich entschlossen, vorläufig keine weiteren Gespräche mehr mit dem Renault-Händlerverband zu führen und auch die Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. Das teilten der Vorstandsvorsitzende Achim Schaible und Vertriebschef Michael Börner am Freitag in einem Schreiben, das AUTOHAUS Online vorliegt, den Händlern mit.
Hintergrund ist, dass sich der Importeur mit dem Partnerverband nicht über die Inhalte des neuen Händlervertrages einigen konnte. "Wir werden daher ohne Beteiligung des Händlerverbandes einen neuen Händlervertrag erarbeiten", so Schaible und Börner.
Der Verband Deutscher Dacia und Renault Partner (VDRP) informierte im Gegenzug seine Mitglieder darüber, dass er bis zur vorläufigen Beendigung der Zusammenarbeit den Vertragsentwurf und die Selektionskriterien juristisch verhandelt und auch einvernehmlich mit RDAG überarbeitet habe. In zwei wesentlichen Punkten konnte allerdings keine Einigung erzielt werden: Renault möchte im gesamten Netz (Primär- und Sekundärpartner) neue Baustandards umsetzen. Dazu gehören unter anderem schwarze Fliesen, neue Möbel, und Beleuchtung. Der bisherige Bestandsschutz für die Innengestaltung sowie für die Größe der Ausstellungsflächen soll ersatzlos wegfallen. Außerdem will RDAG das bisher im Vertrag geregelte Rabatt- und Bonussystem künftig jährlich ändern.
Verbandstagung ohne Importeur
"Ich bin nicht erfreut, dass Renault die Zusammenarbeit abgebrochen hat", kommentierte Händlerverbandspräsident Jürgen Schumacher. Über die Details und die Einzelheiten des Vertrages und die mit den vorgeschlagenen Änderungen verbundenen Konsequenzen will seine Organisation auf der Mitgliederversammlung des VDRP am 17. November in Berlin informieren. Die Mitglieder sollen dann entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. Die Vertreter von RDAG haben ihre Teilnahme an der Tagung abgesagt.
Das Renault-Netz verfügt über einen wirksamen ungekündigten Vertragshändlervertrag, so dass zur Zeit für die Händler keine Veranlassung besteht, einen neuen Händlervertrag, eine Absichtserklärung oder einen "Letter of Intent" zu unterzeichnen. Der Importeur hat keine flächendeckende Kündigung ausgesprochen. "Wir setzen nach wie vor auf eine einvernehmliche Vereinbarung des neuen Vertrages mit dem Handel", teilte ein RDAG-Sprecher auf Anfrage dieses Dienstes mit. (dp)
A. Aslau