Ohne Gewähr
gebrauchtwagen E Die Vereinbarung einer Beschaffenheit kommt nur bei eindeutigen Vertragsklauseln in Betracht – bloße Wissensmitteilungen genügen nicht. autohaus-juristen rechtsanwälte g. haug und partner
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied schon Anfang 2008, dass beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler eine Vertragsklausel „Unfallschäden laut Vorbesitzer nein“ in keiner Richtung als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen ist (siehe AUTOHAUS Heft 7/2008). Der BGH sah in einer solchen Vertragserklärung die bloße Wissenserklärung bzw. Wissensmitteilung, mit der die Angabe des Vorbesitzers wiedergegeben wird. Eine solche Mitteilung hat laut BGH somit keinen Einfluss auf die kaufrechtliche Sachmängelhaftung. Im jüngst veröffentlichten Beschluss des BGH vom 2. 11. 2010 (VIII ZR 287/09) hat der BGH hierzu nochmals Stellung genommen.
Der Fall
In einem Kaufvertrag…
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