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Range Rover Marge verändert

05.03.2002 19:32 Uhr

Hersteller stellt Händlerver-band von Forderungen frei

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Land Rover hat die Marge für den neuen Range Rover verändert. "Aus ursprünglich 20 Prozent wurden 21 Prozent", erklärte Land Rover Händlerverbands-Präsident Manfred Hauswirth. Was nach Erhöhung aussieht, muss aber nicht unbedingt eine sein, denn die neue Handelsspanne wurde aufgeteilt in zwölf Prozent Grundmarge und einen variablen Anteil, der mit der Erfüllung von Leistungskriterien wie Lager- und Vorführwagenhaltung, Zielerreichung, Trainingsteilnahme usw. verbunden ist. Unzufriedene Händler wandten sich deshalb an AUTOHAUS. Knackpunkt ist, dass der variable Anteil als Boni jederzeit vom Hersteller veränderbar ist. Auf der anderen Seite seien die Kriterien im Wesentlichen die händlervertraglich festgeschriebenen Pflichten der Händler und keine zusätzlichen Leistungskriterien, erklärte Hauswirth. Grundsätzlich könnten also alle Land Rover Händler die maximale Marge von 21 Prozent erreichen. Zinsfreie Neuwagen-Finanzierung bleibt erhalten Hauswirth fügte hinzu, dass dem Land Rover Händlerverband aufgrund der vertraglichen Regelungen, die zu BMW-Zeiten gemacht wurden, die Hände gebunden gewesen wären. Land Rover hätte die Margenvereinbarung kurzfristig kündigen können. Der jetzige Land Rover Händlerverbands-Vorstand habe diese Regelungen nicht ausgehandelt. Außerdem habe Land Rover zugestanden, die zinsfreie Neuwagen-Finanzierung für 180 Tage zu erhalten, obwohl die vertraglichen Zahlungsbedingungen ein Ziel von sieben Tagen vorsehen. "Das war mir angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Händler wichtig", begründet Hauswirth seine Vorgehensweise. Rechtsbeistand Dr. Christian Genzow hatte den Händlerverband davor gewarnt, dass Händler, die aufgrund der neuen Regelung weniger Marge erhielten, den Vorstand des Händlerverbandes haftbar machen könnten, weil dieser empfohlen habe, das neue Margensystem zu akzeptieren. Von solchen Forderungen hat Land Rover Deutschland den Vorstand des Händlerverbandes freigestellt, weil der Importeur die eigene Rechtsposition von einer "Vielzahl von Argumenten getragen" sieht.

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