Cybersicherheit im Autohaus: Rechtliche Vorgaben für Betriebe

31.08.2026 08:05 Uhr
Cybersicherheit im Autohaus: Rechtliche Vorgaben für Betriebe
© Foto: Sarayut Tanerus/stock.adobe.com

Cybersicherheit im Autohaus ist heute nicht nur eine technische Herausforderung, sondern eine umfassende Führungsaufgabe mit rechtlichen Pflichten, die Geschäftsführer kennen und umsetzen müssen, um den Betrieb und Kundendaten zu schützen.

Kurzfassung
1. Die NIS2-Richtlinie wirkt über Lieferketten und Vertragsanforderungen zunehmend auch auf Vertragswerkstätten und Handelspartner der Autobranche. Sie verankert die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung und Überwachung der Sicherheit.
2. Die DSGVO gilt für praktisch jedes Autohaus, das Kunden-, Fahrzeug- oder Mitarbeiterdaten verarbeitet.
3. Der wichtige erste Schritt ist die Klärung von Verantwortlichkeiten.
4. Ebenso wichtig sind regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter.

Der Verkauf läuft, in der Werkstatt reihen sich die Termine, im Hintergrund laufen Terminplanung, Auftragsverwaltung und Kundendaten wie gewohnt durch das Dealer-Management-System. Und dann, von einem Moment auf den anderen, geht nichts mehr: Der Zugriff auf Kundendaten ist gesperrt, die Werkstatt-IT reagiert nicht, Termine lassen sich nicht mehr abrufen. Was wie ein technisches Problem…

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