BGH-Urteil: Reichweite der Nacherfüllung
Ein aktuelles Urteil des BGH befasst sich mit dem Schadensersatz bei gleichzeitigen Mangelschäden und Folgeschäden.
Eine mangelhafte Reparatur oder Wartung führt in der Praxis im Einzelfall zu einem Folgeschaden an Fahrzeugteilen, die eigentlich nicht Gegenstand des beauftragten Reparaturoder Wartungsauftrags sind. Wohl gravierendstes Beispiel: Ein fehlerhafter Zahnriemenaustausch führt zu dessen Überspringen und als Folgeschaden zu einem kapitalen Motorschaden. Die rechtliche Situation bei Folgeschäden war vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, in Kraft getreten zum 01.01.2002, kompliziert. Es wurde differenziert zwischen Mangelschaden, engem Mangelfolgeschaden und entferntem Mangelfolgeschaden mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Auswirkungen für einen Schadensersatzanspruch. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde nach der Intention des Gesetzgebers u. a. eine Vereinfachung der Behandlung von Folgeschäden vorgenommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem kürzlich…
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