Wertminderung von E-Autos: Skeptische Kunden
Bewirkt beim Haftpflichtschaden von Elektroautos mangelndes Vertrauen in die Reparaturmöglichkeiten dieser Fahrzeuge eine wesentlich höhere Wertminderung?
Die Unfallfreiheit rangiert bei den Kaufkriterien für einen Gebrauchtwagenkauf weit oben. Es gibt je nach Alter des Fahrzeugs und Schwere des Schadens daher typische Konstellationen, in welchen bei einem großen Teil des Publikums gegen "Unfallwagen" trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eine den Preis beeinflussende Abneigung besteht. In diesen Fällen ist es allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung, dass dem Geschädigten gegen den Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung über den Reparaturkostenersatz hinaus die landläufig sogenannte Wertminderung - vom Bundesgerichtshof (BGH) als merkantiler Minderwert bezeichnet - zuzusprechen ist. Diese ist dann auch schon fiktiv, also rein "nach Gutachten", abrechenbar. Ein Verkauf oder auch nur eine Verkaufsabsicht sind dafür nicht erforderlich.
Aktueller Fall mit E-Auto
In einem vom Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth am…
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