Recht + Steuern
Steuerfalle
Erbschaft-/Schenkungsteuer E "Sozialklausel" als Steuerfalle?
Wie man sich davor schützen kann! Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Hatten wir im letzten Heft vor der Steuerfalle des Verwaltungsvermögens gewarnt, so möchten wir in diesem Beitrag aufzeigen, wie man der Lohnsummenklausel aus dem Weg gehen kann. Wird ein Betrieb ab dem 01.01.2009 verschenkt oder vererbt, so verliert der Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen insoweit, als er die durchschnittliche Lohnsumme des Betriebes der letzten fünf Jahre seines Vorgängers in seinen nachfolgenden sieben Jahren nicht in Höhe von 650 Prozent aufrechterhält. Nur wenn er in der Summe dieser sieben Jahre 650 Prozent der Durchschnittslohnsumme seines Vorgängers erreicht, sind 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei (soweit auch die übrigen Klauseln wie die Entnahme- und…
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