Zu den alltäglichen Anforderungen im Kfz-Betrieb gehört, dass ein verunfallter Kunde sein Fahrzeug zur Reparatur gibt, aber selbst nichts bezahlen möchte. Er verweist je nach Haftungslage oder Schadenursache auf den eintrittspflichtigen "gegnerischen" Haftpflichtversicherer oder auf seine eigene Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung. Der Reparaturbetrieb soll dann nicht nur den technischen Teil der Schadenbeseitigung, sondern oft auch noch den versicherungsseitigen Part managen. Das kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Nerven, da kaum noch eine Reparaturrechnung anstandslos von der Versicherung bezahlt wird.
Es gehört heute - wohl oder übel - zum vom Kunden erwarteten Service, dass die Werkstatt die Schadenbeseitigung bis zur Zahlung durch die Versicherung vorfinanziert. Daher sollte die Zahlung der Versicherung ohne Umweg über das Konto des Kunden direkt an den…
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