VW-Gesetz: Porsche kritisiert Neufassung

23.05.2008 12:29 Uhr

"Das ist nicht das, was wir uns wünschen", sagte ein Firmensprecher zur Einigung der Bundesregierung über den Neuenturf des VW-Gesetzes. Hoffnung gibt dem Sportwagenbauer aber die geplante Klausel zur Streichung der Sperrminorität bei EU-Intervention.

Porsche hat die Neufassung des VW-Gesetzes kritisiert. "Das ist nicht das, was wir uns wünschen", sagte ein Sprecher am Freitag in Stuttgart. Nach dem Willen der Bundesregierung soll Niedersachsen sein umstrittenes Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen behalten. Porsche will dagegen die starke Stellung des Landes beschränken. Doch trotz der Einigung der Bundesregierung blicken die Zuffenhausener Angaben aus Unternehmenskreisen zufolge "gelassen nach vorne". Grund dafür ist, dass sich die Regierung ein Hintertürchen offenhalten will. In dem Gesetzentwurf soll eine Klausel verankert werden, dass bei rechtlichen Schritten der EU-Kommission die Sperrminorität Niedersachsens von 20 Prozent doch noch gestrichen werden könnte. Sollte die EU-Kommission, wie von Binnenkommissar Charlie McCreevy signalisiert, erneut ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, würde sich die Bundesregierung verpflichten, ihren Gesetzentwurf entsprechend zu ändern. Die endgültige Entscheidung über die Protokollnotiz soll am Dienstag im Kabinett fallen. Im April war Porsche auf der VW-Hauptversammlung mit einem Antrag auf Änderung der VW-Satzung gescheitert. Porsche wollte damit die geltende 20-prozentige Sperrminorität auf 25 Prozent erhöhen lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung hatte Porsche Widerspruch eingelegt. Bisher seien noch keine juristischen Schritte eingeleitet worden, sagte ein Sprecher. Der Sportwagenbauer hat dafür aber noch bis Montag Zeit, dann läuft die Frist aus. Es wird ein langes juristisches Tauziehen erwartet. Porsche hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit bei Europas größtem Autobauer in den nächsten Monaten übernehmen. Die geplante Mehrheitsübernahme wird von der EU-Kommission wettbewerbsrechtlich geprüft, eine Entscheidung soll bis zum 18. Juni fallen. Zweitgrößter VW-Anteilseigner ist Niedersachsen mit 20,3 Prozent. (dpa)

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