Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) will beim zuständigen Oberlandesgericht gegen die Klageabweisung des Landgerichts Braunschweig in der Sache gegen die Volkswagen Leasing Berufung einlegen. Das teilte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz auf Anfrage von AUTOHAUS Online mit.
"Wir haben die schriftliche Begründung der Klageabweisung nunmehr erhalten, und wollen das nicht so stehen lassen." Deshalb habe er sich mit Anwalt Christian Genzow darauf verständigt, in die Berufung zu gehen.
Gegenstand der Klage der ZLW gegen die Volkswagen Leasing war, ob die Händler durch einseitig vorformulierte Geschäftsbedingungen zum Ankauf der Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrages zu einem im voraus festgelegten Restwert verpflichtet werden dürfen. (dp)