Recht + Steuern
Werbung oder Vertragsangebot?
Produktwerbung E Die bloße Werbung im Internet oder in anderen Medien mit „Garantie“ ist nicht wettbewerbswidrig, auch wenn Garantie-bedingungen fehlen. Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Neu- und Gebrauchtfahrzeuge werden von den Autohäusern durchgängig mit zusätzlichen und über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantiezusagen beworben. Die Aussagen hierzu ergeben gerade im Gebrauchtwagenhandel ein buntes Spektrum – wie z. B. „7-Sterne-Garantie“, „Umtauschgarantie“, „Haltbarkeitsgarantie“, „Halbjahresgarantie“, „Mobilitätsgarantie“ und vieles mehr. Teilweise betreffen die Werbeaussagen eigene Garantien des Verkäufers, teilweise wird auf Garantien von dritten Garantieversicherern Bezug genommen. Im Neuwagenbereich wird in der Regel schlicht auf die „Herstellergarantie“ verwiesen. Auf der eigenen Internetseite…
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