Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das vom Europäischen Parlament in Brüssel vorgenommene Votum bezüglich der GVO-Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Mit den Maßnahmen zu dem von Wettbewerbs-Kommissar Mario Monti vorgelegten Entwurf wolle das Parlament "die Position der Vertragshändler und -werkstätten sowie der unabhängigen Reparaturbetriebe stärken", so Jürgen Creutzig, ZDK-Hauptgeschäftsführer und Präsident des Europäischen Kfz-Gewerbes (CECRA), Brüssel. Im einzelnen befürwortet der Verband die Entscheidung bezüglich des Verbots der sogenannten "location Klausel". Dieses solle erst zum 1. Oktober 2005 in Kraft treten, und zwar nur dann, wenn die Kommission die Notwendigkeit des Inkrafttretens erneut überprüft habe. Über die Entscheidung, dass sich Hersteller im Falle von Händler-Vertragskündigungen zu einer Angabe schriftlich objektiver Gründe verpflichten, sei man ebenfalls sehr froh. Überdies ist der Verband erfreut, dass das Parlament Monti aufgefordert hat, in die GVO die Verpflichtung des Herstellers aufzunehmen, Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen zu zahlen. "Mit dieser Klausel können alle 108.000 Vertragshändler in der EU wieder mit notwendigen Investitionen beginnen", sagte Creutzig. Er appellierte an den Kommissar, nun auch tatsächlich diese Klausel in den endgültigen Text aufzunehmen. (od)
ZDK begrüßt Brüsseler Entscheidungen
Creutzig: Parlament will Position der Vertragshändler und -werkstätten stärken