Für alle ab dem 1. März 2002 in Deutschland neu zugelassenen Citroën gilt eine Herstellergarantie von zwei Jahren ohne Kilometerbegrenzung, teilte das Unternehmen heute mit. Diese Maßnahme gebe dem Kunden deutlich mehr Sicherheit als bisher, da er - im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung – bei einem Defekt während der ersten zwei Jahre zu keinem Zeitpunkt beweisen müsse, dass der Mangel nicht schon bei Auslieferung des Fahrzeugs bestanden habe. Die Mobilitätsgarantie von Citroën verlängere sich für jeden regelmäßig im Citroën-Händlernetz gewarteten Wagen automatisch bis zur nächsten fälligen Inspektion, ohne Altersbeschränkung des Fahrzeugs.
Zwei Jahre Neuwagengarantie bei Citroën
Anspruch verlängert sich für jeden regelmäßig gewarteten Wagen