Vor Stuttgarter Gerichten haben am Mittwoch ehemalige DaimlerChrysler-Aktionäre vom Autokonzern Schadenersatz im Zusammenhang mit der überraschenden Rücktrittsankündigung des ehemaligen Konzernchefs Jürgen Schrempp im Juli 2005 gefordert. Der Hersteller habe den Rücktritt zu spät mitgeteilt, lautet ihr Vorwurf. Da er seine Aktien kurz zuvor verkauft hätte, habe sein Mandant nicht mehr an dem folgenden Kurssprung der Aktie teilhaben können, sagte der Anwalt eines Klägers vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Ein ähnlich gelagerter Fall wurde am Nachmittag vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Die Urteile werden für 15. bzw. 6. März erwartet. Der Autokonzern erklärte dagegen, er sei seinen Informationspflichten in vollem Umfang nachgekommen. Die Daimler-Anwälte stritten ab, dass es sich bei Schrempps Rücktrittsplänen vor der offiziellen Bekanntgabe am 28. Juli um eine Insider-Information gehandelt habe, die publikationspflichtig gewesen wäre. Zuvor habe es lediglich einen Dialog über die Zukunft des Unternehmens gegeben. Das vorzeitige Ausscheiden Schrempps sei erst am Abend des 27. Juli definitiv beschlossen worden. (dpa)
Schrempp-Rückzug: Kleinanleger verklagen DaimlerChrysler
Ehemalige Aktionäre werfen dem Konzern vor, den Führungswechsel im Juli 2005 zu spät mitgeteilt zu haben