VW: Ex-Manager scheitern mit Millionenklage

29.05.2026 12:19 Uhr | Lesezeit: 2 min
Volkswagen, Fahnen, Logo
VW muss zwei Mitarbeitern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen.
© Foto: Volkswagen

Zwei Ex-Manager forderten 7,5 Millionen Euro von VW - sie fühlen sich nach Hinweisen auf Missstände kaltgestellt. Vor Gericht haben sie aber keinen Erfolg.

VW muss zwei Mitarbeitern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen. Die Klagen der beiden wurden vom Landesarbeitsgericht auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Laut Gericht verlangen die beiden zusammen 7,5 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vorm Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen.

Die beiden hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden hätte und zu Unrecht verwehrt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals.

Hinweise auf vermeintliche Missstände 

Die beiden Mitglieder des oberen Managementkreises von VW fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeugen. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und forderten von VW Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, hieß es. Und es habe auch keine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den monierten Bauteilen gegeben. VW hat den beiden Managern inzwischen gekündigt. Auch dagegen wehren sich die beiden vor Gericht.


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